Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

COCO Communication GmbH
Sitz: Salzburg, Österreich

Stand: Jänner 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der COCO Communication GmbH (im Folgenden „Agentur“) gegenüber Unternehmern im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB).

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn deren Geltung ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Diese AGB gelten auch für alle Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

2. Vertragsabschluss

Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebotes durch den Auftraggeber oder durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur zustande.

Grundlage der Leistungserbringung ist das jeweilige Angebot bzw. die vereinbarte Leistungsbeschreibung.

3. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung.

Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zu Anpassungen von Honorar, Budget und Zeitplan führen.

Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte heranzuziehen.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Agentur sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte, Zugänge und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Verzögerungen aufgrund verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten der Agentur. Vereinbarte Termine und Fristen verschieben sich entsprechend.

Der Auftraggeber sichert zu, dass die übermittelten Inhalte frei von Rechten Dritter sind.

5. Präsentationen und Konzepte

Die Erstellung von Präsentationen, Konzepten, Strategien oder Kampagnenideen erfolgt grundsätzlich gegen gesondertes Honorar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Auch im Falle der Nichtbeauftragung verbleiben sämtliche Rechte an den präsentierten Ideen, Konzepten, Entwürfen und Strategien bei der Agentur.

Eine Nutzung, Weitergabe oder Verwertung solcher Leistungen ohne schriftliche Zustimmung der Agentur ist unzulässig.

6. Vergütung

Die Vergütung erfolgt gemäß Angebot oder individueller Vereinbarung.

Sofern nicht anders vereinbart, können Leistungen insbesondere auf Basis folgender Modelle abgerechnet werden:

  • Projektpauschalen
  • Stunden- oder Tagessätze
  • Retainer-Vereinbarungen

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

7. Indexanpassung

Bei laufenden Vertragsverhältnissen ist die Agentur berechtigt, das vereinbarte Entgelt alle zwei Jahre an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020) der Statistik Austria anzupassen. Ausgangsbasis ist der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses veröffentlichte Indexwert.

8. Retainer- und Dauerverträge

Retainer- und Dauerverträge werden, sofern nicht anders vereinbart, mit einer Mindestlaufzeit von sechs Monaten abgeschlossen.

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

9. Korrekturen und Freigaben

Im Rahmen von Kreativ-, Design- oder Contentleistungen sind zwei Korrekturschleifen im vereinbarten Honorar enthalten, sofern nicht anders vereinbart.

Weitere Änderungen oder zusätzliche Korrekturen werden gesondert verrechnet.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Entwürfe, Layouts, Konzepte oder Inhalte innerhalb von drei Werktagen nach Übermittlung zu prüfen und freizugeben. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gelten die übermittelten Leistungen als genehmigt.

10. Urheber- und Nutzungsrechte

Alle von der Agentur erbrachten Leistungen unterliegen dem Urheberrecht.

Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht an den im Rahmen des Auftrages erstellten Leistungen, sofern im Angebot oder Vertrag nichts anderes vereinbart wurde. Die Urheberrechte verbleiben bei der Agentur.

11. Referenznutzung

Die Agentur ist berechtigt, die für den Auftraggeber erstellten Arbeiten sowie den Auftraggeber selbst zu Referenzzwecken zu nennen und entsprechende Arbeiten im Rahmen ihrer Eigenwerbung zu verwenden. Dies umfasst insbesondere Website, Präsentationen, Social Media sowie Portfolio-Darstellungen.

12. Hosting- und Wartungsleistungen

Hosting- und Wartungsleistungen werden auf Basis gesonderter Vereinbarungen erbracht.

Die Agentur schuldet keine permanente oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Systeme. Die Agentur haftet nicht für Ausfälle oder Störungen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen, insbesondere bei Serverproblemen, Internetstörungen oder höherer Gewalt.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherungen vorzunehmen.

13. Fremdleistungen

Fremdleistungen wie Druckproduktionen, Medienbuchungen, Fotografen, Programmierer, Influencer oder sonstige Dienstleister werden – sofern nicht anders vereinbart – im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers beauftragt. Die Agentur haftet nicht für Leistungen Dritter.

14. Haftung für Inhalte

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte. Dies betrifft insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Wettbewerbsrecht sowie sonstige gesetzliche Bestimmungen. Eine rechtliche Prüfung der Inhalte durch die Agentur erfolgt nur bei ausdrücklicher Beauftragung.

15. Gewährleistung und Haftung

Der Auftraggeber hat Leistungen unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel innerhalb von sieben Tagen schriftlich zu melden.

Die Haftung der Agentur ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung ist der Höhe nach mit dem jeweiligen Auftragswert begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

16. Geheimhaltung

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.

17. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Soweit erforderlich, wird eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen.

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Salzburg.